ulmer zelt Flohmärkte 2018
Die beiden traditionellen ulmer zelt Flohmärkte finden am 2. und 23. Juni 2018
statt – jeweils von 8 bis 16 Uhr. Aufbauen können Sie ab sechs Uhr. Die
Standgebühr inklusive KFZ-Stellplatz beträgt 5 Euro/Meter.
Der ulmer zelt Kinderflohmarkt findet am Donnerstag, 31. Mai 2018 von 10 bis 16 Uhr statt.
Ab 9 Uhr kann aufgebaut werden. Bitte nicht vorher kommen! Für den Kinderflohmarkt erheben wir keine Standgebühr.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Marktordnung für die Flohmärkte
- Mitmachen kann jede Privatperson (keine gewerblichen Anbieter). Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
- Nicht erlaubt sind:
- Waffen aller Art
- Pornographie
- Artikel mit Nazi-Emblemen
- Artikel mit rassistischem oder gewaltverherrlichendem Inhalt
- Neuwaren.
- Speisen und Getränke sind bereits vergeben.
- Standgebühr (mit 1 Kfz-Stellplatz): € 5,00/Meter für private Anbieter
- Aufbau ab 6 Uhr, nicht am Vorabend.
- Anfallender Müll ist vom Standbetreiber mitzunehmen.
- Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.
- Bei Nichtbeachtung der Marktordnung erfolgt Verweis vom Gelände.
- Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden.